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Deklaration

Hintergrund

Erdgas dient nicht dem Klimaschutz und ist keine sogenannte Brücke in eine post-fossile Zukunft, denn:

Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung und Transport anfallenden Methanleckagen beachtet werden, ist die Klimabilanz von Erdgas deutlichschlechter als bislang angenommen.

Fossiles Methan ist, wenn es in die Atmosphäre gelangt, wesentlich klimaschädlicher als CO2  (bis zu 87–fach in den ersten 20 Jahren, sinkend auf bis zu 36-fach auf 100 Jahre – laut den 2013er Zahlen des IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change).
Angesichts von Kipppunkten im Klimasystem, die schon in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu abrupten und irreversiblen Klimaänderungen führen können, ist es also dringend erforderlich, die aktuellen IPCC Zahlen für die Erstellung von Klimabilanzen zu verwenden und die extrem schädlichen Klimaeffekte von Methan in den ersten 20 Jahren zu berücksichtigen.

Zudem wird ab 2035 der Verbrauch fossiler Brennstoffe inklusive Erdgas in der EU unvereinbar sein mit den Klimaschutzverpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen sowie den Klimaschutzzielen der Europäischen Union.

Dennoch sehen wir gerade jetzt einen massiven Ausbau der Gasinfrastruktur [z.B. Flüssigerdgasterminals (engl. Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) Pipelines, Gaskraftwerke, petrochemische Anlagen zur Herstellung von Plastik], welche selbst aus der Perspektive reiner Versorgung überflüssig ist.

Der Ausbau bzw. des Neubaus von Gasinfrastruktur mit einer Lebenszeit von 30 – 50 Jahren soll weiterhin mit öffentlichen Mitteln bzw. rechtliche Ausnahmen zur Reduzierung oder Befreiung von der Steuerlast gefördert. Dies verstärkt entweder die fossilen Lock-In-Effekte, obwohl sich die EU bereits zu einem klimaneutralen Energiesystem bis 2050 bekannt hat oder generiert „Investitionsruinen“ mit der möglichen Folge einer neuen Finanzkrise.

Zudem werden so den Investoren Einnahme-Perspektiven – aufbauend auf fossilen Energieträgern – teilweise weit über 2050 geschaffen. Im Falle der vorzeitigen Abschaltung oder zwangsweisen Dekarbonisierung der Gasinfrastruktur drohen Schadensersatzklagen auf nationaler Ebene sowie auf der Grundlage der Energiecharta.

Deshalb richten wir folgende Forderungen an Kommunen, Länder, Bund und die Europäische Union:

  • Sofortiger Stopp von direkten und indirekten Subventionen für – sowie Investitionen der öffentlichen Hand in – fossile Gasinfrastruktur und eine umgehende und umfassende Rechtsreform zur Unterbindung von Subventionen oder Unterstützung für fossile Gasinfrastruktur.
  • Sofortiger Genehmigungsstopp für neue fossile Gasinfrastrukturprojekte.
  • Verpflichtung für Betreiberinnen und Eigentümerinnen von fossiler Gasinfrastruktur bis 2025 einen konkreten fossilen Phase-Out-Plans vorzulegen.
  • Aufbauend auf dem IPCC-Sonderbericht 2018 müssen alle Klimaschutzmaßnahmen darauf ausgerichtet sein, die Erderwärmung auf max. 1,5° zu begrenzen.
  • Ein konsequentes und umgehendes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Energieträgern, stärkerer Ausbau der (inkl. direkte und indirekte Subventionen für die) erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz, Reduzierung des Energieverbrauchs (inkl. Förderung der Kreislaufwirtschaft) sowie Förderung der dezentralen kommunalen Energieautarkie.
  • Kündigung des Vertrags über die Energiecharta und Einbindung von verpflichtenden Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die sich an europäischen Verpflichtungen anlehnen, in alle Freihandelsabkommen.
  • In Unterstützung der Polluters-Out-Kampagne sollen Vertrerinnen fossiler Konzerne und Verschmutzerinnen von Konferenzen, Arbeitsgruppen und Dialogprozessen zur Gestaltung der Energiewende sowie den Klimakonferenzen ausgeschlossen und – wo nicht vorhanden – stringente Lobbyregister eingeführt werden.

Unterzeichne die Resolution

Indem Sie als Person oder gar mit Ihrer Organisation diese Resolution unterzeichnen, bekunden Sie öffentlich Zustimmung für diese Forderungen.